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Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Dieses Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert sehr talentierte und motivierte Berufseinsteiger. Um sich für das Weiterbildungsstipendium zu bewerben, müssen Sie jünger als 25 Jahre alt sein (mit Anrechnungszeiten, wie einem Bundesfreiwilligendienst oder einer Elternzeit ist eine Bewerbung auch bis zum Alter von maximal 27 Jahren möglich) und dürfen über keinen ersten Studienabschluss verfügen.

Ein akademisches Studium ist beim Weiterbbildungsstipendium nur dann förderfähig, wenn es inhaltlich und fachlich auf dem erlernten oder derzeit ausgeübten Beruf einer Stipendiaten oder eines Stipendiaten aufbaut und berufsbegleitend erfolgt.

Bewerbungsvoraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium

  • Sie haben eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert.
  • Nachweis Ihrer Qualifizierung durch einen der drei folgenden Punkte:
    • Note der Berufsabschlussprüfung: mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
    • Platzierung unter den ersten Drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    • Begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule
  • Sie sind bei Bewerbung mit mindestens 15 Stunden die Woche berufstätig oder als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet.

Leistungen

Das Weiterbildungsstipendium muss vor Beginn Ihres Studiums beantragt werden. Sie können innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 7.200 Euro (Stand: 2017) beantragen. Der Eigenanteil liegt bei 10 Prozent je Fördermaßnahme.

Sie können Zuschüsse bekommen, für:

  • Studienkosten
  • Fahrtkosten und Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Weiterbildungsstipendiums.