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Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das einkommensunabhängige Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist eine Studienförderung für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung.

Ziel des Stipendiums ist es, beruflich besonders begabten Fachkräften durch ein Studium (berufsbegleitend oder in Vollzeit) neue Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung zu bieten.

Die Förderung beträgt bei berufsbegleitenden Studiengängen jährlich bis zu 2.400 Euro. Zudem besteht die Möglichkeit einer ideellen Förderung in Form von Seminaren, Unterstützung von Austauschgruppen oder einem Netzwerk.

Erfülle ich die Voraussetzungen für das Aufstiegsstipendium? 

Die Bewerbung für das Stipendium erfolgt bei der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) in einem dreistufigen Auswahlverfahren. Der erste Schritt ist eine Online-Bewerbung.

Voraussetzung für eine Bewerbung sind: 

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • Bei Bewerbung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss Ihrer Ausbildung
  • Sie haben noch keinen Hochschulabschluss. Wenn Sie bereits Studieren ist eine Bewerbung vor Ende Ihres zweiten Semesters noch möglich
  • Nachweis Ihrer besonderen Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, z.B.
    • Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr)
    • Besonders erfolgreiche Teilnahme (= Platzierung 1-3) an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    • Begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium
  • Erfüllung der Voraussetzungen in § 8 Absatz 1 & 2 Bundesausbildungsförderungsgesetzes d.h. Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft bzw. das Recht auf Daueraufenthalt oder eine Niederlassungserlaubnis
  • Studierende/Bewerber unserer berufsbegleitenden Master-Studiengänge an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen benötigen eine Bescheinigung von der Hochschule darüber, dass Sie kein erstes Studium absolviert haben und die Voraussetzungen für das Master-Studium erfüllen.

Weitere Informationen zum Stipendium erhalten Sie auf der Website des Aufstiegsstipendiums.